Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Aufenthalt auf dem
Stellplatz Barth
Andrea Barth
An der Landstraße 4
26736 Krummhörn - Loquard
Ostfriesland
Die angegebenen Preise gelten für Buchungen für das laufende Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 bzw. bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Stellplätzen für Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile, die über die Website von Barth Landwirtschaft oder mündlich auf dem Stellplatz abgeschlossen werden. Mit Abgabe der Buchung erklärt sich der Gast mit diesen AGB einverstanden.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages an. Das kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung, die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung.
§2 Vertragsschluss
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Mit Abschluss des Buchungsvorgangs auf unserer Website gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Stellplatzmietvertrages ab.
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Der Vertrag kommt mit der automatisch versendeten Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
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Der Vertragsabschluss verpflichtet zur vollständigen Zahlung der Buchungssumme – unabhängig von der tatsächlichen Anreise oder Aufenthaltsdauer.
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Buchungen sind grundsätzlich nicht übertragbar.
- Die anfallenden Kosten inkl. Nebenkosten bezahlen Sie über die im WebShop gewählte Option unverzüglich.
§3 Leistungen
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Vermietet wird ein Stellplatz auf dem Gelände des Campingplatzes für den gebuchten Zeitraum.
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Im Mietpreis enthalten sind je nach Buchung: Nutzung von Sanitäranlagen, Warmwasser, Outdoorküche, Frischwasserzugang und Entsorgung.
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Strom und weitere Zusatzleistungen (z. B. Heizlüfternutzung) sind gesondert zubuchbar.
§4 Preise und Zahlung
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Die Preise sind der aktuellen Preisliste auf der Website zu entnehmen.
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Der Gästebeitrag (Kurbeitrag) ist in den Personenpreisen enthalten.
- Die Gästekarte wird in der Zeit zwischen 9 Uhr und 18 Uhr ausgestellt.
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In der Nebensaison (01.11.–14.03.) kann bei Eingabe des Rabattcodes Nebensaison ein Nachlass von 10 % gewährt werden.
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Die Zahlung erfolgt je nach Angabe entweder direkt bei Buchung oder vor Ort in bar.
§5 An- und Abreise
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Die Anreise ist am Anreisetag ab 13:00 Uhr möglich.
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Die Abreise muss bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen.
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Eine verspätete Abreise kann mit einem zusätzlichen Tag berechnet werden.
- Sollten wir nicht vor Ort sein, suche dir einfach einen freien Platz auf den ausgewiesenen Flächen aus. Wir melden uns im Laufe des Tages bei dir.
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Solltest du während der Ruhezeiten (22 Uhr - 8 Uhr) anreisen, such dir einfach einen freien Platz auf den ausgewiesenen Flächen aus. Wir melden uns am nächsten Tag bei dir.
§6 Rücktritt / Stornierung
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Ein Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) ist möglich, muss jedoch schriftlich (per E-Mail) erfolgen.
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Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Anreise wird keine Gebühr erhoben.
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Bei Stornierungen unter 7 Tagen vor Anreise kann eine Stornopauschale von 50 % des Buchungspreises fällig werden.
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Bei Nichtanreise ohne Absage wird der vollständige Buchungspreis berechnet.
§7 Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da die Buchung eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ist, bei der für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin vorgesehen ist.
§8 Verhalten auf dem Campingplatz
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Die Platzordnung ist Bestandteil dieser AGB und ist während des Aufenthalts einzuhalten.
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Offenes Feuer ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt.
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Hunde sind erlaubt, müssen jedoch jederzeit angeleint sein.
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Die Ruhezeiten (22:00 – 7:00 Uhr) sind einzuhalten.
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Der Aufenthalt ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Campingflächen gestattet. Der Zugang zu allen anderen Bereichen des Hofes ist strengstens untersagt! (Aufgrund des laufenden landwirtschaftlichen Betriebes zum Wohle der eigenen Gesundheit.)
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Das Betreten der Weiden sowie das Füttern der Tiere ist strengstens untersagt! (Aufgrund des laufenden landwirtschaftlichen Betriebes zum Wohle der eigenen Gesundheit und dem Tierwohl.) Das Tor zu den Stellplätze muss zwingend während der Ruhezeit (22:00 - 7:00 Uhr) geschlossen sein.
- Selbstverständlich können Sie das Tor während der Ruhezeit passieren. Es muss danach nur direkt wieder geschlossen werden.
- Landwirtschaftlichen Geräten ist auf dem gesamten Gelände Vorrang zu gewähren.
- Der Gast ist verpflichtet, den Stellplatz sowie die dazugehörige Freifläche ordentlich und sauber zu halten.
- Das Rauchen in den Sanitäranlagen oder anderen Gebäuden ist nicht gestattet.
- Ein PKW ist im Entgelt für den Stellplatz inkludiert und kann während des Nutzungszeitraumes auf dem Stellplatz
abgestellt werden. Das Parken außerhalb dieser Stellplatzflächen ist nicht gestattet. - Das Laden von Elektromobilen auf dem Stellplatz ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind E-Bikes. Andere Fahrzeuge mit
Elektro-/Hybridantrieb dürfen nicht geladen werden. - Lose Gegenstände auf dem Stellplatz sind vom Gast bei entsprechenden Witterungsverhältnissen (z. B. Sturm)
so zu sichern, dass sie keine schädigende Gefahr darstellen können. Der Gast trägt bei Zuwiderhandlung die Haftung für hieraus
entstehende Schäden. - Das Waschen der Wohnwagen, Wohnmobile und der Kfz. ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
- Das Entleeren von Chemie-Toiletten ist ausschließlich in der dafür vorgesehenen Einrichtung neben den Sanitätsgebäuden erlaubt.
- Das Entleeren von Grauwasser ist ausschließlich in der dafür vorgesehenen Einrichtung neben dem Sanitärhaus erlaubt. Die Benutzung der Straßeneinläufe ist ausdrücklich untersagt.
- Der Müll muss getrennt in den jeweils dafür bereitgestellten Behältern entsorgt werden und darf nicht einfach daneben abgestellt werden.
- Es ist nicht erlaubt, Abfälle - gleich welcher Art - von außerhalb des Campingplatzes mitzubringen und auf dem Campingplatz zu
entsorgen. - Sondermüll (z. B. Farben, Batterien) und Sperrmüll (z. B. Mobiliar) darf nicht auf dem Campingplatz entsorgt werden.
- Zuwiderhandlungen werden mit kostenpflichtiger Beräumung bzw. Entsorgung geahndet und dem Verursacher in Rechnung
gestellt. - Fundsachen werden längstens für 6 Monate aufbewahrt und danach verwertet bzw. entsorgt.
§9 Landwirtschaftlicher Betrieb
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Der Campingplatz befindet sich auf einem aktiv bewirtschafteten Bauernhof. Es finden regelmäßig landwirtschaftliche Arbeiten mit Maschinen und Fahrzeugen statt.
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Es ist mit Lärm, Staub und landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen. Dies stellt keinen Mangel oder Reklamationsgrund dar.
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Das Betreten von Stallungen, Wirtschaftsgebäuden, Maschinenhallen, Lagerräumen und Arbeitsbereichen ist strengstens untersagt.
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Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht auf dem Gelände bewegen. Eltern haften für ihre Kinder.
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Die Weideflächen dürfen nicht betreten und die Tiere nicht gefüttert werden. Dies dient dem Schutz der Gäste, der Tiere sowie einem reibungslosen Ablauf des landwirtschaftlichen Betriebs.
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Den Anweisungen des Hofpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
§10 weisungsbefugnis
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Den Weisungen des Personals des Stellplatz Barth ist unbedingt Folge zu leisten!
§11 Haftung
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Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz bzw. das Mietobjekt pfleglich zu behandeln.
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Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.
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Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.
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Für Diebstahl, Beschädigungen oder Unfälle auf dem Platzgelände wird keine Haftung übernommen.
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Für höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Sturm) übernimmt der Betreiber keine Haftung.
§12 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
§13 Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Campingplatzbetreibers.
§13.1
Der Vermieter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informier t. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen.
§13.2
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
§13.3
Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
§13.4
Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
§13.5
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Irrtumsvorbehalt: Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
Stand: [August 2025]